Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und die Schuldfrage scheint eindeutig zu sein? Was viele nicht wissen, die Klärung der Schuldfrage findet nicht wie oft gedacht unmittelbar an der Unfallstelle z.B. durch die Polizei statt, sondern erst im Nachgang durch die Versicherungen im Zweifel vor Gericht. So mündet nicht selten ein zunächst scheinbar eindeutiger Fall in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wichtig ist es daher, bereits unmittelbar nach dem Unfall einige Dinge zu berücksichtigen, um sich in einem eventuellen späteren Rechtstreit keine Nachteile einzuhandeln. So sollten Sie an der Unfallstelle gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten lediglich Ihre Personalien und Versicherungsinformationen angeben. Tätigen Sie im ersten Moment des Schreckens keine unüberlegten Aussagen zum Unfallhergang, unterschreiben Sie keine Schuldbekenntnisse oder ähnliches. Sie könnten dadurch Ihren Versicherungsschutz gefährden. Die Klärung der Unfallursache ist auch bei scheinbar eindeutiger Sachlage oft ein komplizierter rechtlicher Vorgang, bei dem spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte von Nöten sind. Häufig führen spätere Gerichtsverhandlungen zu komplett gegenteiligen Ergebnissen, als zunächst angenommen. Halten Sie daher vor jedem Schritt Rücksprache mit Ihrem Anwalt.
Melden Sie einen Schaden sicherheitshalber auch dann Ihrer eigenen Versicherung unverzüglich nach dem Unfall, wenn Sie scheinbar keine Schuld trifft. So sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen, falls später vor Gericht ein anderes Ergebnis wie z.B. eine Mithaftung entschieden wird. In diesem Fall könnten Sie dann Ihre Haftpflicht- und ggfs. auch Ihre Vollkaskoversicherung brauchen, was aber eine rechtzeitige Schadenmeldung voraussetzt. Eine reine Schadenmeldung bedeutet noch nicht, dass Sie Leistungen von der Versicherung in Anspruch nehmen und dadurch Ihre Beiträge steigen. Einen eventuellen Leistungseintritt durch Ihre Versicherung können Sie später auch nach Vergleich zwischen den Kosten für die Schadenregulierung und den steigenden Beiträgen mit Ihrer Versicherung abklären.
Sie sehen also, es gibt eine Menge Stolpersteine in der Abwicklung von Unfallschäden. Neben den oben genannten gibt es noch viele weitere. Wir können Ihnen also nur raten, für die gesamte Abwicklung des Schadens einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt zu beauftragen. Nur der kann und darf Ihnen eine qualifizierte Rechtsberatung bieten und Sie so vor bösen Überraschungen bewahren.
Zusammenfassend sollten Sie also folgende Punkte beachten:
- An der Unfallstelle nur Personalien und Versicherungsdaten ausgeben.
- Keine unüberlegten Aussagen zum Sachverhalt tätigen, auch nicht gegenüber der Polizei.
- Die Klärung der Unfallursache wird nicht direkt an der Unfallstelle und auch nicht durch die Polizei vorgenommen.
- Beauftragen Sie einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt mit der Abwicklung Ihres Schadens.
- Stimmen Sie alle Ihre Aussagen und das gesamte Vorgehen mit Ihrem Rechtsanwalt ab.
- Melden Sie den Schaden vorsorglich ggfs. auch bei zunächst scheinbar eindeutiger Schuldfrage Ihrer eigenen Versicherung.
Sie sehen, es macht durchaus Sinn, die Abwicklung auch eines zunächst scheinbar ganz einfachen Schadens in die Hände eines Fachanwalts zu geben. Denn auch wenn der Unfallgegner einsichtig ist, Ihnen zunächst seriös und vernünftig erscheint oder Sie ihn vielleicht sogar persönlich kennen, streiten Sie am Ende nicht mit Ihm, sondern mit seiner Versicherung um Ihre Ansprüche. Außerdem übernimmt der Anwalt sämtliche erforderliche Kommunikation mit allen Beteiligten, sodass Ihr persönlicher Aufwand auf ein Minimum reduziert wird.