Mittlerweile kommt es nicht selten vor, dass Haftpflichtversicherungen die von freien Sachverständigen erstellten Schadengutachten zur Prüfung an hauseigene Sachverständige oder selbst beauftragte externe Dienstleister weiterleiten. Dabei kommt es immer wieder zu Kürzungen einzelner Positionen oder Werte, die die Versicherung bzw. der Prüfende für nicht erforderlich oder nicht angemessen hält.
Da wir unsere Gutachten gewissenhaft, unabhängig und mit dem nötigen Sachverstand erstellen, gibt es in unseren Gutachten in der Regel keine Positionen, die nicht erforderlich oder nicht angemessen sind. Sollten Sie ein Abrechnungsschreiben der Versicherung mit entsprechenden Kürzungen erhalten, sollten Sie – falls bislang noch nicht geschehen – einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Wir erstellen eine entsprechende Stellungnahme über die technischen Einwände der Versicherung, mit der der Rechtsanwalt die fehlenden Positionen einfordern kann.
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