Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt, empfiehlt sich zur Abrechnung mit der Versicherung die Einholung eines Schadengutachtens. Der Gutachter schaut sich dabei den Schaden genau an, fertigt Bilder und nimmt den Schaden beweissicher auf. So können Sie Ihr Fahrzeug zügig wieder reparieren lassen, ohne befürchten zu müssen, den Schaden später am reparierten Fahrzeug nicht mehr nachweisen zu können. Je nach Schaden, Fahrzeugalter, Laufleistung, Fahrzeugzustand und Marktlage ermittelt der Gutachter auch eine merkantile Wertminderung. Diese soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, der entsteht, wenn das Fahrzeug weiterverkauft werden soll und auf Grund des nicht mehr unfallfreien Zustands einen geringeren Kaufpreis erzielt, als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge. Falls die Schadenhöhe den Wert des Fahrzeuges fast erreicht, erreicht oder sogar übersteigt, ermittelt der Gutachter weiterhin den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Das ist der Wert, den Ihr Fahrzeug unmittelbar vor Schadeneintritt hatte. Zusätzlich wird dann der Restwert, also der Wert des sich noch in Ihrem Besitz befindlichen beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Sie können dann anschließend entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen oder nicht.
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