In vielen Fällen werden Fahrzeuge durch den Halter selbst oder nur teilweise instand gesetzt und auf einen Mietwagen verzichtet. In diesen Fällen kann die Reparatur und die dadurch entstandene Ausfallzeit nicht anhand von Werkstattauftrag und Rechnung nachgewiesen werden. Dann kann der Sachverständige die Reparatur bzw. Teilreparatur dokumentieren und eine Reparaturbestätigung erstellen, in der er die für die jeweils durchgeführte Reparatur erforderliche Zeit angibt. Mit dieser Bestätigung kann dann eine Nutzungsausfallentschädigung, d.h. ein Geldbetrag pro Reparaturtag, an dem das Fahrzeug nicht genutzt werden konnte, bei der Versicherung geltend gemacht werden. Die Höhe dieses Geldbetrages ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeug.
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