Heutzutage sind die Fahrzeuge sehr kompakt gebaut. Somit sind auch entsprechend der Zugang und die Einsicht auf viele Bauteile verbaut. Weiterhin ist mittlerweile so viel Elektronik in den Fahrzeugen verbaut, dass eine vollständige Schadenermittlung zum Teil nur durch aufwendige Prüf- und Messarbeiten in einer Fachwerkstatt mit entsprechend geschultem Personal und fahrzeugspezifischer Messtechnik möglich ist. So kommt es mittlerweile immer häufiger vor, dass erst im Zuge der Reparatur der volle Schadenumfang festgestellt werden kann. In diesen Fällen sollte der Sachverständige rechtzeitig informiert werden, damit er das Fahrzeug nachbesichtigen kann und den Schadenumfang über eine Gutachtenerweiterung dokumentieren kann.
Kommt es z.B. durch höhere Stundenverrechnungssätze oder Aufschläge der Werkstatt oder erschwerter Ersatzteilbeschaffung oder sonstigen Umständen zu einer höheren Reparaturkostenrechnung, als im Gutachten vorgesehen, empfiehlt sich die Erstellung eines Rechnungsprüfungsberichts. Hier prüft der Sachverständige die einzelnen in Rechnung gestellten Positionen auf Plausibilität und Zusammenhang zum Schadenereignis. Mit diesem Prüfbericht können dann die begründeten Mehrkosten bei der Versicherung geltend gemacht werden.
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