Ist ein Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage zum Betrieb des Motors ausgerüstet, ist in regelmäßigen Abständen eine Gaswiederholungsprüfung (GWP) durchzuführen. Die GWP muss mindestens alle zwei Jahre und darf maximal zwölf Monate vor Fälligkeit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Eine außerordentliche Gaswiederholungsprüfung ist zusätzlich nach Arbeiten an der Gasanlage durchzuführen.
Wird ein Fahrzeug mit einer Gasanlage zum Betrieb des Motors ausgerüstet oder eine andere neue Gasanlage als Ersatz für eine alte verbaut, muss nach dem Einbau der Gasanlage einmalig eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Je nach Art der Anlage und der zugehörigen Gutachten ist im Anschluss an die Gassystemeinbauprüfung eine Änderungsabnahme nach § 19 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder ein Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich.
Was wird überprüft?
Im Wesentlichen werden bei der Gaswiederholungsprüfung (GWP) folgende Punkte überprüft:
- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
- Einbauschild
- Überprüfung des Zustands der Gasanlage
- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten sowie die Verlegung der Schläuche und Leitungen
- Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage
Bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) wird zusätzlich folgendes überprüft:
- Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen
- Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)
- Verwendungsbereich (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden darf)
Worauf muss ich im Vorfeld achten, welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte achten Sie darauf, dass der Motor ohne Probleme auf Gas laufen muss und dass für die Dichtheitsprüfung genügend Gas im Tank sein muss (Der Tank muss mindestens halb voll sein!). Wenn Sie eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchführen lassen wollen, achten Sie darauf, dass alle Leitungen und Komponenten sowie deren Befestigungen für den Prüfer sichtbar sind. Ggfs. müssen Verkleidungen und Abdeckungen bis nach der Prüfung ausgebaut bleiben.
Zur Gaswiederholungsprüfung (GWP) brauchen Sie lediglich Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I mitzubringen, denn dort muss die Gasanlage unverzüglich nach der Abnahme eingetragen worden sein. Ist die Eintragung trotz positiver Abnahme der Gasanlage noch nicht erfolgt, hat diese vor einer evtl. anstehenden Hauptuntersuchung zu erfolgen, da diese sonst nicht positiv abgeschlossen werden kann. Zur Gassystemeinbauprüfung (GSP) sind zusätzlich alle Unterlagen zur Gasanlage (insbesondere Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch und Einbauhandbuch) mitzubringen. Des Weiteren ist die Einbaubescheinigung der für Arbeiten an Gasanlagen und deren Einbau zertifizierten Werkstatt, die den Einbau vorgenommen hat, mitzubringen.
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