Wenn Sie z.B. ein EU-Neufahrzeug bei einem Händler gekauft haben und möchten dieses direkt selbst zulassen, wird die zuständige Zulassungsstelle in der Regel entweder die Vorführung des Fahrzeugs zum Abgleich der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) oder eine entsprechende Bestätigung eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Da die Überführung des Fahrzeugs zur Zulassungsstelle in der Regel mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und ein Kurzzeitkennzeichen z.B. zusätzlich auch noch teuer ist, ist der einfachste Weg die Bestätigung der FIN durch einen Prüfer. Sie können sich dann einfach Bestätigung und Fahrzeugpapiere abholen oder zuschicken lassen und damit Ihr neues Fahrzeug zulassen. Mit den neuen Kennzeichen und Fahrzeugpapieren können Sie dann ganz einfach Ihr Fahrzeug beim Händler abholen und brauchen anschließend nicht wieder zur Zulassungsstelle.
Zurück zum Glossar oder zu Unsere Leistungen.