In gewissen Zeitabständen müssen in Deutschland zugelassene Fahrzeuge zu wiederkehrenden Untersuchungen vorgeführt werden. Der Grund für diese wiederkehrenden Untersuchungen ist der § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Lesen Sie hier mehr über Art und Umfang der Untersuchung sowie die entsprechenden Fristen.
Wie oft muss ein Fahrzeug zur Untersuchung?
Die meisten Fahrzeuge (PKW, Transporter, Wohnmobile, Anhänger, Roller/Mopeds, Motorräder, Quads, Trikes, usw.) bis zu einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). In bestimmten Fällen verkürzt sich die Frist auf ein Jahr (z.B. bei Taxen und Mietwagen) oder verlängert sich auf drei Jahre (z.B. bei Neufahrzeugen für die erste Untersuchung). Größere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (LKW und deren Anhänger, Busse, größere Wohnmobile usw.) müssen in der Regel jedes Jahr zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden und zusätzlich zur Hauptuntersuchung regelmäßig zur Sicherheitsprüfung (SP) Die genauen Fristen für alle Fahrzeuge finden Sie in der Anlage VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fragen einfach nach. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wann muss Ihr Fahrzeug zur nächsten Untersuchung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten herauszufinden, wann ein Fahrzeug zur nächsten Untersuchung vorgestellt werden muss. Zum einen ist es im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Waren Sie noch nicht zur Untersuchung, seit Sie das letzte Mal einen neuen Fahrzeugschein bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I von der Zulassungsstelle bekommen haben, finden Sie Monat und Jahr der Fälligkeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU) direkt unterhalb Ihrer Adresse aufgedruckt. Waren Sie mit Ihrem Fahrzeug schon zur Untersuchung, stempelt der Prüfer die positiv abgeschlossene Untersuchung auf der Rückseite ab und vermerkt in diesem Stempel Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung (HU). Auch auf dem Bericht der letzten Untersuchung steht die Frist für die nächste Untersuchung. Eine einfache und schnelle Möglichkeit festzustellen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, bietet die sogenannte HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen des Fahrzeugs.
Wie wird die HU-Plakette richtig gelesen?
Die HU-Plakette befindet sich immer auf dem hinteren Kennzeichen. Sie gibt für jeden sichtbar an, wann das Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung vorgestellt werden muss. Die Abbildung zeigt, wie man Monat und Jahr der Fälligkeit richtig abliest.
Um die Plakette auch von weitem schnell ablesen zu können (z.B. für hinterherfahrende Polizei), befindet sich ein dicker schwarzer Balken am Außenrand der Plakette. Dessen Mitte zeigt wie der Stundenzeiger einer Uhr auf den Monat der Fälligkeit (hier bei zehn Uhr also Monat zehn bzw. Oktober). Des Weiteren wechselt jedes Jahr die Plakettenfarbe, jede Farbe gilt für jeweils ein Jahr. Es gibt sechs verschiedene Farben, die sich immer wieder in der abgebildeten Reihenfolge wiederholt werden.
Was wird alles untersucht?
Sinn und Zweck der regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden dabei auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht. Es wird der Zustand der Fahrzeuge untersucht um sicherzustellen, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirken sich regelmäßige technische Kontrollen auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn es werden Mängel frühzeitig erkannt. Das hilft dabei, Folgeschäden zu vermeiden.
Bei der Hauptuntersuchung werden insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug untersucht. Auch die Teiluntersuchung Abgas (Abgasuntersuchung AU) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird automatisch mit durchgeführt, falls keine Bescheinigung einer Werkstatt vorgelegt wird. Hier eine kurze Übersicht über die wichtigsten Prüfpunkte:
- Bremsanlage
- Dichtigkeit der Schläuche und Leitungen
- Wirkung
- Verschleiß
- Freigängigkeit
- Lenkanlage
- Spiel
- Dichtigkeit
- Leichtgängigkeit
- Räder/Reifen
- Größe
- äußere Beschädigungen
- Verschleiß
- Sichtverhältnisse
- Spiegel
- Scheiben
- Scheibenwischer
- Scheibenwaschanlage
- Umweltbelastung
- Schalldämpferanlage
- Geräuschverhalten
- Ölverlust
- Abgasverhalten
- Identifizierung
- Identifizierungsnummer (FIN)
- Fabrikschild
- amtliche Kennzeichen
- Fahrzeugdokumente
- Achsen und Aufhängung
- Federung
- Stoßdämpfer
- Querlenker
- Gelenke
- Befestigungen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
- Korrosion an Karosserie und tragenden Teilen
- Bruch
- Achsaufnahmepunkte
- Sicherheitsgurte
- Sitze
- Lichttechnische Einrichtung
- Scheinwerfer
- Schlussleuchten
- Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Batterie
- Kontroll- und Warneinrichtungen
- Hupe
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Zur Beurteilung festgestellter Mängel gibt es einen bundeseinheitlichen sogenannten Beurteilungskatalog. In diesem sind die meisten Mängel aufgeführt und deren Einstufung in die Kategorien gering, erheblich und verkehrsunsicher vorgegeben. Dieser Beurteilungskatalog ist deutschlandweit für jeden Prüfer jeder Überwachungsorganisation verbindlich.
Wurde an Ihrem Fahrzeug ein Mangel der Kategorie geringer Mangel festgestellt, so liegt es im Ermessen des Prüfers, ob eine Plakette zugeteilt werden kann oder nicht. So oder so muss der Mangel unverzüglich behoben werden. Wurde ein Mangel der Kategorie erheblicher Mangel festgestellt, darf der Prüfer Ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zuteilen. Der Mangel oder die Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Wird ein Mangel der Kategorie verkehrsunsicher festgestellt, darf das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden, bis der Mangel behoben ist. Der Prüfer entfernt in diesem Fall die alte HU-Plakette und meldet die Verkehrsunsicherheit der Zulassungsstelle. Diese wird Ihnen dann in der Regel eine Frist zur Beseitigung setzen.
Wurden an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt, so werden diese auf dem Untersuchungsbericht aufgeführt. Wurde Ihrem Fahrzeug aufgrund der Mängel keine neue HU-Plakette zugeteilt, muss das reparierte Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats mangelfrei zur Nachuntersuchung erneut einem Prüfer vorgeführt werden. Die Frist von einem Monat läuft ab dem Datum der Hauptuntersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmöglicher Tag zur Wiedervorführung. Wird die Frist überschritten, muss eine erneute Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Zu der Nachuntersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggfs. alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt. Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel aufweisen. Das heißt es müssen alle Mängel beseitigt werden, sowohl geringe, erhebliche als auch verkehrsunsichere. Weiter dürfen zwischenzeitlich keine neuen Mängel entstanden sein. Erst dann kann der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug eine neue Plakette zugeteilt werden.
Welche Dokumente müssen zur Hauptuntersuchung mitgebracht werden?
Zur Hauptuntersuchung zugelassener Fahrzeuge muss der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgebracht und vorgelegt werden. Ist das Fahrzeug abgemeldet und kein Fahrzeugschein bzw. keine Zulassungsbescheinigung Teil I vorhanden, muss der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder ggfs. die COC-Bescheinigung (bei Neufahrzeugen immer dabei, enthält alle technischen Daten) mitgebracht werden. Falls an Ihrem Fahrzeug Veränderungen vorgenommen wurden (z.B. andere Räder/Reifen, Tieferlegung etc.), die nicht bereits in den oben genannten Dokumenten aufgeführt sind, sind zusätzlich die Papiere (Änderungsabnahmen, Gutachten, ABE) zu diesen Umbauten zu jeder Untersuchung mitzubringen. Unterliegt Ihr Fahrzeug der SP-Pflicht (schwerere Fahrzeuge wie LKW usw. – siehe Artikel Sicherheitsprüfung), so muss ebenfalls das Prüfbuch vorgelegt werden.
Zurück zum Glossar oder zu Unsere Leistungen.