Fahrzeuge, die zum Transport sogenannter gefährlicher Stoffe und Güter (z.B. Chemikalien, Treibstoffe, Gase usw.) eingesetzt werden, benötigen dazu eine besondere Zulassung. An die Fahrzeuge und deren Aufbauten (beispielsweise Tanks) werden strenge technische Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen werden international im Teil 9 des sogenannten ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geregelt. Die Fahrzeuge werden einmalig ausführlich vor der ersten Zulassung auf die Einhaltung dieser Voraussetzungen überprüft und eine Bescheinigung, die sogenannte ADR-Zulassungsbescheinigung, darüber ausgestellt. Solange das Fahrzeug weiterhin für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingesetzt werden soll, muss es jährlich auf die Einhaltung der Vorschriften des ADR überprüft und die ADR-Zulassungsbescheinigung entsprechend verlängert werden.
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