Spezielle Regeln gelten für Fahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung eingesetzt werden (z.B. Taxen, Mietwagen, Kraftomnibusse). Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung (HU). Zusätzlich zu der eigentlichen Hauptuntersuchung muss eine Untersuchung nach der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) durchgeführt werden. Diese Verordnung wurde extra für Unternehmen erlassen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Omnibussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen. Dabei regelt § 41 BOKraft, dass bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung das Fahrzeug zusätzlich auf die Einhaltung der Vorschriften der BOKraft zu untersuchen ist. Der § 42 besagt, dass ein Fahrzeug, welches erstmals von einem Unternehmer eingesetzt wird, zu einer außerordentlichen Hauptuntersuchung vorzuführen ist, bei der ebenfalls wieder die Einhaltung der Vorschriften der BOKraft überprüft werden muss. Handelt es sich um ein fabrikneues Fahrzeug, muss in der Regel nur die Einhaltung der Vorschriften der BOKraft überprüft werden.
Was wird geprüft?
Im Wesentlichen werden folgende Punkte zusätzlich zu der normalen Hauptuntersuchung (HU) überprüft:
- Allgemeine Eignung des Fahrzeugs als z.B. Taxi oder Mietwagen (z.B. Anzahl Türen auf der rechten Seite)
- Vorschriftsmäßigkeit der Werbeaufschrift bei Taxen und Mietwagen (Werbung ist nur auf den seitlichen Türen zulässig)
- Anbringung der Ordnungsnummer sowie der Unternehmeranschrift bei Taxen
- Vorhandensein und gültige Eichung von Wegstreckenzählern in Mietwagen und Fahrpreisanzeigern in Taxen
- Vorhandensein und Funktion der Alarmanlage bei Taxen und Mietwagen
- Anzahl der Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung bei Kraftomnibussen
- End- und Schließstellung sowie Schließkraftbegrenzung und Notöffnung bei automatischen Türen von Kraftomnibussen
- Kennzeichnung der Notausstiege und Anzahl der Nothämmer bei Kraftomnibussen
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