Beweissicherungsgutachten können unterschiedliche Formen und Ausprägungen haben, je nach vorliegendem Sachverhalt. Oft ähneln sie dem Schadengutachten, beispielsweise dann, wenn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt. In diesem Fall werden Beweissicherungsgutachten erstellt, um den entstandenen Schaden zu dokumentieren. Wird der Verursacher später ermittelt, kann der Schaden anhand des vorher gefertigten Beweissicherungsgutachtens geltend gemacht werden. Auch benötigen die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte in der Regel im Fall von „Fahrerflucht“ ein entsprechendes Gutachten für die weitere Bearbeitung.
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