Wie es heutzutage in allen Bereichen üblich geworden ist, ist auch die richtige Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall eine nicht ganz so einfache Angelegenheit geworden. Da man glücklicherweise recht selten in diese Situation kommt, ist man in dieser Angelegenheit in der Regel als Laie schnell überfordert. Um Ihnen hier eine kleine Hilfestellung zu geben, haben wir nachfolgend die wichtigsten Ratschläge und Erläuterungen für Sie zusammengestellt. Natürlich ist jeder Fall etwas anders. Beschrieben wird hier ein allgemeiner einfacher Haftpflichtfall, d.h. Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Falls sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen und einfach nachzufragen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, steht Ihnen per Gesetz Schadenersatz vom Unfallverursacher zu. Das betrifft unter anderem auch den Schaden an Ihrem Fahrzeug, auf den im Folgenden eingegangen wird. Auch wenn Ihr Fahrzeug auf andere Weise (z.B. durch Fahrrad oder umfallende Gegenstände wie Leitern oder ähnliches oder auch mutwillig) durch jemand anderen schuldhaft beschädigt wurde, steht Ihnen Schadenersatz zu.
Im Gesetz (§ 249 Bürgerliches Gesetzbuch) ist geregelt, dass der Schadenersatzpflichtige den Zustand so herzustellen hat, als wäre der zum Schadenersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten. Kurz gesagt muss der Schadenersatz so geleistet werden, dass für Sie wieder der Zustand unmittelbar vor Eintreten des Schadens hergestellt wird.
Doch was heißt das jetzt konkret für Sie?
Welche Ansprüche haben Sie und wie sollten Sie vorgehen, um diese Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen zu können?
Zunächst entstehen für Sie mit dem Schadenersatzanspruch einige Rechte aber auch Pflichten. Diese ergeben sich aus der Rechtsprechung. Die wichtigsten Rechte sind sicherlich der Anspruch auf einen Rechtsanwalt, auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl sowie die freie Wahl einer Werkstatt, falls Ihr Fahrzeug repariert werden kann und soll. Die Kosten hierfür zählen laut Rechtsprechung zum Gesamtschaden und müssen vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Wir können Ihnen nur empfehlen, von diesen Rechten unbedingt Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich in Ihrem Interesse nicht die Schadenabwicklung von der Gegenseite aus der Hand nehmen. Gehen Sie nicht auf Angebote ein, in denen Ihnen ein Komplettservice zur Schadenabwicklung von der Versicherung oder aber einer Werkstatt, welche mit der Versicherung zusammen arbeitet angeboten wird. Sie sollten unbedingt einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen. Worauf Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Ihr Sachverständiger wird Sie anhand des Schadenbildes über die weitere Vorgehensweise beraten und Ihnen ggfs. das nötige Gutachten erstellen. Dieses Gutachten dient dann auch der Beweissicherung. Einer weiteren Begutachtung durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen müssen Sie nicht zustimmen. Mit dem Gutachten Ihres selbst gewählten Sachverständigen können Sie dann zu Ihrem Rechtsanwalt gehen. Dieser wird Sie dann weiter über Ihre genauen Rechte und die weiteren Schritte informieren und mit Hilfe des Gutachtens die Abwicklung des Schadens für Sie übernehmen. So ist der Aufwand für Sie relativ gering und Sie können davon ausgehen, dass Ihre Ansprüche in Ihrem Sinne durchgesetzt werden.
Hier nochmal die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
- Suchen Sie selbst einen freien Sachverständigen auf und lassen Sie dort Ihr Fahrzeug begutachten und sich beraten.
- Suchen Sie einen selbst ausgewählten Rechtsanwalt auf und beauftragen ihn mit der Abwicklung des Schadens.
- Lassen Sie sich diese Rechte nicht durch die Versicherung oder einer mit ihr zusammen arbeitenden Partnerwerkstatt z.B. in Form einer Komplettabwicklung nehmen.
- Falls Ihr Fahrzeug repariert werden kann und soll, wählen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst aus. Zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges kommen wir auch gerne in Ihre Werkstatt.
- Melden Sie den Schaden ggfs. auch vorsorglich Ihrer Versicherung, damit Sie Ihrer unverzüglichen Meldepflicht nachgekommen sind, falls die Schuldfrage später geklärt wird und Ihnen eventuell eine Teilschuld zugesprochen wird.
Sie sehen, im Prinzip ist die Abwicklung recht einfach, wenn man ein paar wenige wichtige Punkte beachtet und sich die Hilfe der entsprechenden Spezialisten einholt. Falls Sie weitere Fragen zur Vorgehensweise haben oder unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie uns und fragen unverbindlich nach.