Wenn Sie unglücklicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, was dem einzelnen zum Glück eher selten passiert, ist der Schreck zunächst meist groß. Doch gerade in dieser Situation gilt es, Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren. Es gilt natürlich primär zunächst Folgeunfälle zu vermeiden und eventuelle Verletzungsfolgen so gering wie möglich zu halten. Aber auch im Hinblick auf die spätere Abwicklung des Schadens gilt es sich bereits an der Unfallstelle richtig zu verhalten um sich nicht in eine ungünstige Position zu bringen.
Zunächst sollten Sie die Unfallstelle gut absichern und eventuelle Zeugen um Mithilfe bitten. Um sich selbst und weitere Beteiligte nicht dem Risiko eines Folgeunfalls auszusetzen, sollten Sie erst nach ausreichender Absicherung der Unfallstelle damit beginnen, sich nach eventuellen Verletzten zu erkundigen und ggfs. erste Hilfe zu leisten. Verständigen Sie ggfs. den Notruf unter der Telefonnummer 112.
Hat sich die Lage beruhigt und ist der erste Schreck überwunden, sollten Sie ein paar wichtige Punkte beachten, damit Sie im Nachgang bei der Schadenregulierung nicht erneut böse überrascht werden:
- Sichern Sie Beweise. Machen Sie ausreichend übersichtliche Bilder von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen, wie sie unmittelbar nach dem Unfall zu stehen gekommen sind. Fotografieren Sie auch die Unfallfahrzeuge, wie sie ineinander stehen und deren Beschädigungen. Achten Sie bei den Übersichtsaufnahmen darauf, auch Anhaltspunkte wie z.B. Bremsspuren und Fixpunkte wie Fahrbahnmarkierungen, Leitpfosten oder Straßenlampen mit aufzunehmen. Das erleichtert im Nachgang die Bestimmung von Abständen etc. anhand der Fixpunkte. Fast jeder hat mittlerweile ein Handy/Smartphone mit eingebauter Kamera dabei. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, immer einen Fotoapparat im Auto mitzuführen.
- Notieren Sie sich die Anschriften aller Zeugen sowie der Unfallbeteiligten. Lassen Sie sich die Ausweise zeigen und machen ggfs. auch davon Bilder. Sollte sich ein Beteiligter weigern, seine Personalien zur Verfügung zu stellen oder haben Sie das Gefühl, irgendetwas stimmt nicht (z.B. Alkoholgeruch, Drogenmissbrauch oder fehlende Ausweisdokumente) oder entfernt sich sogar ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort oder will sich unter einem Vorwand entfernen (z.B. um seine Papiere zu holen), verständigen Sie unbedingt die Polizei. Bei Personenschäden oder höheren Sachschäden ist die Polizei immer zu verständigen. Auch sollten Sie sie bei unklarer Schuldfrage oder ausländischen Unfallbeteiligten verständigen, denn Sie sichern Aussagen und Spuren für die spätere Klärung der Schuldfrage und stellen die Personalien aller beteiligten fest.
- Räumen Sie die Unfallstelle. Handelt es sich um einen Bagatellschaden und Sie konnten eine von allen Beteiligten unterschriebene Skizze vom Unfallort anfertigen, sollten Sie die Unfallstelle so schnell wie möglich räumen, nachdem Sie ausreichend Bilder gefertigt haben. Ansonsten lassen Sie die Unfallstelle unverändert, bis die Polizei eintrifft und alle nötigen Beweise sichert. Jede Unfallstelle birgt Gefahren für den übrigen Verkehr und führt zu oft vermeidbaren Verkehrsbehinderungen.
- Machen Sie nur Angaben zur Person. Seien Sie vorsichtig im Umgang mit der Polizei und Ihren Aussagen und verweisen im Zweifel an Ihren Verkehrsrechtsanwalt. Nehmen Sie keine Verwarn- oder Bußgelder an der Unfallstelle an, wenn Sie nicht 100 % sicher sind, einen eindeutigen Fehler gemacht zu haben oder den Unfall mit alleiniger Schuld verursacht zu haben. Die Polizei wird dann ggfs. im Nachgang eine Anzeige fertigen, auf die dann mit Hilfe eines Anwalts angemessen reagiert werden kann. Die Klärung der Schuldfrage ist oft eine komplizierte rechtliche Angelegenheit, die nicht von der Polizei vorgenommen wird, sondern später spezialisierten Rechtsanwälten überlassen werden sollte. Oft ist die Rechtslage nämlich ganz anders, als man im ersten Moment als Laie denkt.
- Fertigen Sie einen Unfallbericht an. Achten Sie darauf, dass die ggfs. hinzugezogene Polizei einen Unfallbericht mit allen Daten erstellt und Ihnen eine leserliche Durchschrift überreicht. Sollten Sie keine Polizei verständigt haben, fertigen Sie diesen Bericht selbst an und lassen Ihn vom Unfallgegner unterschreiben. Gute Musterformulare eines europäischen Unfallberichts gibt es bei verschiedenen Versicherungen oder in Verbindung mit einer kurzen informativen Broschüre der deutschen Verkehrsanwälte hier zum kostenlosen Download.
- Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab. Unterschreiben Sie auf keinen Fall irgendeine Art von Schuldeingeständnis oder sonstiges. Sie könnten unter anderem Ihren Versicherungsschutz gefährden, denn soll Ihre Versicherung zahlen, obliegt es Ihr, die Schuldfrage nachträglich klären zu lassen.
Die oben genannten Punkte wurden von uns aus der in der Praxis in der Abwicklung von Unfallschäden aufgetretenen Probleme zusammengetragen. Berücksichtigen Sie diese Punkte möglichst vollständig, um später bei der Schadenabwicklung keine Probleme zu bekommen. Denn richtig kompliziert wird es im Nachhinein oft, wenn es an die an die Klärung der Schuldfrage sowie die Abwicklung des Schadens – also die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche geht. Und da kann sich jeder fehlende Beweis oder jede voreilig getätigte Aussage oder Unterschrift unter Umständen zu Ihrem Nachteil auswirken. Beauftragen Sie sicherheitshalber einen Verkehrsrechtsanwalt.