Es gibt viele Gründe für die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen bzw. Gutachter. Daher gibt es auch ebenso viele Arten unterschiedlicher Gutachten oder Expertisen, die ein Sachverständiger erstellt. Die gängigsten werden hier kurz erläutert.
Schadengutachten
Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt, empfiehlt sich zur Abrechnung mit der Versicherung die Einholung eines Schadengutachtens. Der Gutachter schaut sich dabei den Schaden genau an, fertigt Bilder und nimmt den Schaden beweissicher auf. So können Sie Ihr Fahrzeug zügig wieder reparieren lassen, ohne befürchten zu müssen, den Schaden später am reparierten Fahrzeug nicht mehr nachweisen zu können. Je nach Schaden, Fahrzeugalter, Laufleistung, Fahrzeugzustand und Marktlage ermittelt der Gutachter auch eine merkantile Wertminderung. Diese soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, der entsteht, wenn das Fahrzeug weiterverkauft werden soll und auf Grund des nicht mehr unfallfreien Zustands einen geringeren Kaufpreis erzielt, als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge. Falls die Schadenhöhe den Wert des Fahrzeuges fast erreicht, erreicht oder sogar übersteigt, ermittelt der Gutachter weiterhin den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Das ist der Wert, den Ihr Fahrzeug unmittelbar vor Schadeneintritt hatte. Zusätzlich wird dann der Restwert, also der Wert des sich noch in Ihrem Besitz befindlichen beschädigten Fahrzeugs ermittelt. Sie können dann anschließend entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen oder nicht.
Beweissicherungsgutachten
Beweissicherungsgutachten können unterschiedliche Formen und Ausprägungen haben, je nach vorliegendem Sachverhalt. Oft ähneln sie dem Schadengutachten, beispielsweise dann, wenn unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt. In diesem Fall werden Beweissicherungsgutachten erstellt, um den entstandenen Schaden zu dokumentieren. Wird der Verursacher später ermittelt, kann der Schaden anhand des vorher gefertigten Beweissicherungsgutachtens geltend gemacht werden. Auch benötigen die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte in der Regel im Fall von „Fahrerflucht“ ein entsprechendes Gutachten für die weitere Bearbeitung.
Wertgutachten
Es gibt verschiedene Anlässe, zu denen ein Wertgutachten benötigt wird. Der häufigste ist sicherlich die Einstufung spezieller Fahrzeuge oder Oldtimer in der Versicherung. Hier benötigen die Versicherungen Wertgutachten, um die Versicherungssumme und damit Risiko und Beitrag berechnen zu können. Der Sachverständige fertigt dabei aussagekräftige Bilder und dokumentiert Ausstattungen und Zustand des Fahrzeugs. Als Fahrzeughalter sollten Sie dazu sämtliche Papiere, Rechnungen, Dokumentationen und Bilder von Restaurationen, Umbauten usw. mitbringen. Die Ermittlung des Wertes erfolgt dann aufgrund verschiedener Faktoren wie Modell, Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Ausstattungen, Fahrzeughistorie usw. und vor allem aufgrund der aktuellen Marktsituation.
Fahrzeugbewertung
Die Fahrzeugbewertung ist eine verkürzte Version eines Wertgutachtens. Sie wird z.B. für häufig am Markt vorhandene aktuellere Standardfahrzeuge erstellt. Hier wird ebenfalls der Fahrzeugwert ermittelt und ein entsprechendes Dokument erstellt. Fahrzeugbewertungen werden oft von Firmen oder Geschäftsleuten zur Vorlage beim Finanzamt benötigt oder aber auch zu traurigen Anlässen wie zum Beispiel Scheidungen oder Erbangelegenheiten. Auch bei Bankrücknahmen oder Leasingrückläufern werden regelmäßig Fahrzeugbewertungen benötigt.
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie hier: Unsere Leistungen