Als KFZ-Sachverständiger und Prüfer sind wir für Sie in den Regionen Heinsberg, Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Köln (südwest), Hürth, Frechen, Kerpen, Niederkrüchten, Viersen, Nettetal, Mönchengladbach und Umgebung tätig.
Als unabhängiges und kompetentes KFZ-Sachverständigenbüro bieten wir ein umfangreiches Leistungsspektrum im Bereich Fahrzeugtechnik sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Wir sind mobil tätig in den Regionen Heinsberg, Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Köln (südwest), Hürth, Frechen, Kerpen, Niederkrüchten, Viersen, Nettetal, Mönchengladbach und Umgebung.
Von freien Sachverständigentätigkeiten wie Schadengutachten, Wertgutachten usw. bis zu amtlichen Untersuchungen wie Hauptuntersuchungen sind wir im Bereich der Fahrzeugtechnik der richtige Ansprechpartner und bieten Ihnen alles aus einer Hand.
Wir arbeiten stets gewissenhaft und völlig unabhängig von Versicherungen, Werkstätten oder sonstigen. Unser Ziel ist eine transparente und faire Abwicklung.
Bei unserer Arbeit bedienen wir uns modernster Prüf- und Messtechniken und dokumentieren unsere Arbeitsergebnisse nachvollziehbar. So erhalten Sie mit unseren Expertisen die erforderlichen Hilfsmittel zur objektiven Klärung Ihrer Anliegen.
Selbstverständlich arbeiten wir auf Ihren Wunsch mit der Werkstatt Ihres Vertrauens sowie gegebenenfalls mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um den Ablauf für Sie so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir sind mobil und kommen nach Absprache z.B. zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Die amtlichen Untersuchungen müssen an entsprechenden Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen, nehmen Kontakt mit uns auf und profitieren von unserer Kompetenz.
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- wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden [weiterlesen…]
- warum Sie einen unabhängigen Sachverständigen aufsuchen sollten [weiterlesen…]
- warum Sie lieber ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen, als einen Kostenvoranschlag durch Ihre Werkstatt erstellen lassen sollten [weiterlesen…]
- worauf Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen achten sollten [weiterlesen…]
Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und dadurch Ihr Fahrzeug beschädigt oder wurde Ihr Fahrzeug auf andere Weise von Anderen beschädigt?
In diesem Fall muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung Ihren Schaden ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten für das Gutachten eines von Ihnen ausgewählten unabhängigen Sachverständigen. Lassen Sie sich also in Ihrem Interesse auf keinen Fall von der Versicherung des Verursachers unter Druck setzen und einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen Ihr Fahrzeug besichtigen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erstellen ein unabhängiges Gutachten und senden es auf Wunsch für Sie direkt an die Versicherung des Schädigers oder Ihren Rechtsanwalt sowie gegebenenfalls an Ihre Werkstatt. Für die Abrechnung steht es Ihnen frei, ob Sie selbst die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung übernehmen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen (auch dessen Kosten muss grundsätzlich die gegnerische Versicherung übernehmen). Der Aufwand wird mit Hilfe eines guten Rechtsanwalts für Sie auf ein Minimum reduziert.
Wissenswertes zu KFZ-Sachverständigen
Warum sollten Sie unbedingt einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen aufsuchen und welche Rechte haben Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder wenn jemand anderes Ihr Fahrzeug beschädigt hat, steht Ihnen per Gesetz Schadenersatz zu. Dieser umfasst nach höchstrichterlichem Recht auch, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Ermittlung des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden zu beauftragen. Die Kosten für den Sachverständigen und das Gutachten muss in diesem Fall der Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zahlen. Sie gehören zum Gesamtschaden. Gleiches gilt für einen von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. So sollen Sie vor Benachteiligungen geschützt werden, denn ohne einen Sachverständigen und ggf. Rechtsanwalt stünden Sie in der Regel als Laie den Sachbearbeitern der Versicherung und deren Abrechnungspraxis hilflos gegenüber. Sie sollten also unbedingt von diesem Recht Gebrauch machen, um der Versicherung auf Augenhöhe zu begegnen.
Viele Versicherungen melden sich nach einem Schadenfall sehr schnell bei Ihnen, um Ihnen eine schnelle und problemlose vollständige Abwicklung des Schadens mit Gutachter, Werkstatt und allem möglichem Service anzubieten. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken und geben Sie die Abwicklung des Schadens nicht in die Hände der Versicherung. Suchen Sie unbedingt selbst einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen auf, denn nur so ist eine faire Abwicklung gewährleistet. Die Versicherungen als gewinnorientierte Gesellschaften versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Abwicklung durch die Versicherung wird also in der Regel nicht in Ihrem Interesse verlaufen. Selbst wenn ein Sachverständiger der Versicherung bereits mit oder ohne Ihr Einverständnis Ihr Fahrzeug besichtigt hat, sollten Sie danach immer noch einen unabhängigen Sachverständigen aufsuchen. Auch in diesem Fall muss die Versicherung die Kosten für den von Ihnen aufgesuchten unabhängigen Sachverständigen übernehmen.
Warum sollten Sie ein Gutachten eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen einem Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt immer vorziehen?
Fast alle Werkstätten können Ihnen nach einem Schaden an Ihrem Fahrzeug einen Kostenvoranschlag erstellen, sodass Sie damit den Schaden beim Verursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen können. Auch die Versicherungen werden Ihnen immer wieder einen Kostenvoranschlag empfehlen, denn der ist für diese zum einen wesentlich günstiger bzw. kostenlos und stellt zum anderen für Sie eine erhebliche Benachteiligung dar. Es gibt viele Gründe, warum sie ein Gutachten immer einem Kostenvoranschlag vorziehen sollten. Hier nur die wichtigsten:
- Ein Gutachten gilt aufgrund seines Aufbaus und der Art der Lichtbilder als Beweissicherung, falls es später zu Streitigkeiten kommen sollte.
- Nur in einem Gutachten können z.B. Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, usw. ermittelt werden. Überlassen Sie dies nicht der Versicherung.
- Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot der Werkstatt, das Fahrzeug zum kalkulierten Preis instand zu setzen. Werden im Zuge der Reparatur bei zerlegtem Fahrzeug oder auch nach der Reparatur weitere verdeckte Schäden erkennbar, was recht häufig der Fall ist, kann sich die Versicherung auf den eingereichten Kostenvoranschlag berufen und z.B. eine maximale Kostenerweiterung von ca. 10 % übernehmen. Sie bleiben also dann auf dem restlichen Schaden sitzen.
- Ein Gutachten ist eine Einschätzung des Sachverständigen, wie hoch der Schaden unter Berücksichtigung der Besichtigungsbedingungen, d.h. ohne eine vollständige Demontage des Fahrzeugs, sein wird. Eine Erweiterung bei Feststellung weiterer Schäden im Zuge der Reparatur oder beim späteren Betrieb des Fahrzeugs ist jederzeit möglich.
- Die Abrechnungspraxis der Versicherungen ist mittlerweile sehr komplex und schwer zu durchschauen. Nur wenn man sich tagtäglich mit dieser Praxis und der entsprechenden Rechtsprechung auseinandersetzt, wie es ein hauptberuflich tätiger KFZ-Sachverständiger macht, kann man den Versicherungen auf Augenhöhe begegnen und zu einer fairen Abrechnung kommen.
- Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger hat kein Interesse daran, eine Reparatur oder ein anderes Fahrzeug zu verkaufen. Sie erhalten dadurch eine unabhängige Einschätzung und Beratung, die sich nur am Fahrzeug und dem eingetretenen Schaden orientiert und nicht durch andere Interessen beeinflusst wird.
- Häufig werden Kostenvoranschläge von den Versicherungen abgelehnt und die Versicherungen wollen ihre eigenen Gutachter zur Begutachtung des Schadens schicken. Gehen Sie dann zu einem freien Sachverständigen um ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, weigern die Versicherungen sich dann in der Regel, den vorher erstellten Kostenvoranschlag zu bezahlen. Dann bleibt oft nur der Rechtsweg.
- Der Sachverständige kann gerade bei älteren Fahrzeugen abschätzen, ob ein Kurzgutachten ohne Bestimmung von Wiederbeschaffungs- und Restwert ausreichend ist oder ob ein vollständiges Gutachten erstellt werden muss.
KFZ-Sachverständiger, KFZ-Gutachter, es gibt viele. Worauf sollten Sie bei der Auswahl Ihres KFZ-Sachverständigen achten?
Sachverständiger, KFZ-Sachverständiger, Gutachter oder KFZ-Gutachter. Es gibt diverse Bezeichnungen, unter denen Sachverständige ihre Leistungen anbieten. Der Duden beschreibt den Begriff Sachverständiger wie folgt: jemand mit Sachverstand; Fachmann; Experte. Zum Begriff Gutachter sagt der Duden: Sachverständiger, der ein Gutachten abgibt. Das Problem: Weder Sachverständiger, noch Gutachter sind Bezeichnungen, die in irgendeiner Weise geschützt sind. Es kann sich also jeder KFZ-Sachverständiger oder KFZ-Gutachter nennen, der von sich selbst behauptet, über den nötigen Sachverstand zu verfügen. Eine Qualifikation (Ausbildung, Prüfung etc.) ist gesetzlich nicht geregelt/gefordert. Das führt dazu, dass viele neben ihrem eigentlichen Beruf ihre Dienste als KFZ-Sachverständiger anbieten. Ein guter KFZ-Sachverständiger ist man allerdings aufgrund der Komplexität und des Umfangs des Tätigkeitsfeldes sowie der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen nicht nebenbei. Oftmals wird mit Mitgliedschaften in diversen Berufsverbänden geworben. Prüfen Sie in diesem Fall genau die Aufnahmebedingungen dieser Verbände, denn die sind stark unterschiedlich, womit eine Mitgliedschaft in diesen Verbänden leider nicht immer Gewähr für einen guten Sachverständigen bietet. Weiter wird häufig mit einer Weiterbildung zum Sachverständigen geworben. Auch hier sollten Sie die Ausbildungsbedingungen- und Inhalte prüfen. Diese sind nicht vorgegeben und werden vom jeweiligen Anbieter selbst festgelegt. Zum Teil handelt es sich dabei lediglich um einen Wochenendkurs. Diese Weiterbildungen und Mitgliedschaften sind also teilweise eher eine Werbemaßnahme als ein Qualitätsmerkmal.
Das Gesetz schreibt aus guten Gründen für Prüfingenieure z.B. mindestens ein Hochschulstudium mit anschließender neunmonatiger intensiver praktischer und theoretischer Ausbildung und amtlicher Prüfung vor. Des Weiteren müssen Prüfingenieure hauptberuflich als solche tätig sein und dürfen außer dieser Tätigkeit zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit nichts mit dem Handel oder der Reparatur von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen zu tun haben.
Legen Sie diese Maßstäbe also auch bei der Auswahl Ihres KFZ-Sachverständigen an, um sicher zu gehen, einen wirklich guten und unabhängigen Sachverständigen zu wählen.
Achten Sie also bei der Wahl Ihres Sachverständigen darauf, dass er
- mindestens über eine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker/-Mechatroniker, besser über einen Meistertitel verfügt
und
- über einen Hochschulabschluss (B.Eng., M.Sc., Dipl.-Ing.) in einem relevanten Fachgebiet (Fahrzeugtechnik, Fahrzeugbau) idealerweise mit Schwerpunkt Sachverständigenwesen verfügt
und
- wirklich unabhängig von Versicherungen und der KFZ-Branche (Werkstätten, Autohandel, Teilehandel usw.) ist
und
- hauptberuflich als KFZ-Sachverständiger oder KFZ-Gutachter tätig ist
und
- idealerweise z.B. als Prüfingenieur für eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation tätig ist.
Wenn Sie alle oben genannten Punkte beachten, können Sie ziemlich sicher sein, dass Ihr Sachverständiger unabhängig ist und wirklich über den nötigen Sachverstand verfügt. Denn den hat er in seiner beruflichen Laufbahn oft genug in diversen Prüfungen unter Beweis stellen müssen, um seinen Beruf ausüben zu dürfen.